KSK-News 2026
Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2027
Der Abgabesatz / Verwerter Abgabe zur Künstlersozialkasse steigt für das kommende Jahr von 4,9 % auf 5,0 %. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Freitag bekannt gab, hat es zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Die Zustimmung gilt als reine Formsache.
Für das Jahr 2026 war der Satz nach drei Jahren wieder abgesenkt worden. In den vergangenen Jahren gab es einen Höchstwert im Jahr 2005 = 5,8 %. Den niedrigsten Wert gab es in den Jahren 2002 und 2003 = 3,8 %.
Zur Festsetzung des Abgabesatzes lässt sich die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) folgendermaßen zitieren: „Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick.“
Die KSV bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert.