KSK Ablehnung – Gründe

Warum lehnt die Künstlersozialkasse (KSK) einen Antrag ab? Die häufigsten Gründe

Die Künstlersozialkasse lehnt Anträge meist aus einem von fünf Gründen ab: Die Tätigkeit gilt nicht als künstlerisch oder publizistisch, das Einkommen liegt dauerhaft unter der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 € im Jahr, die Tätigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt, Nachweise fehlen, oder es besteht bereits eine andere Absicherung.

Die Tätigkeit gilt nicht als künstlerisch oder publizistisch.

Die KSK prüft, ob eine Tätigkeit tatsächtlich unter das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fällt. Rein handwerkliche, organisatorische oder technische Leistungen ohne eigenständigen kreativen bzw. journalistischen Gehalt werden häufig nicht anerkannt – etwa reine Korrekturarbeiten ohne redaktionellen Anteil, reine Auftragsabwicklung oder rein technische Dienstleistungen.

Wie hoch muss das Einkommen für die KSK mindestens sein?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 3.900 € Jahresgewinn bzw. 325 € im Monat. Berufsanfänger:innen sind in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit von dieser Grenze befreit.

Die künstlerische Tätigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt.

Die KSK verlangt, dass die selbständige künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit den wirtschaftlichen Schwerpunkt der beruflichen Existenz bildet – nicht zwingend von Beginn an, aber erkennbar als Ziel. Wer überwiegend anderweitig angestellt oder gewerblich tätig ist, wird häufig abgelehnt oder als nebenberuflich eingestuft abgelehnt.

Fehlende oder unzureichende Nachweise.

Der Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht verlangt Belege wie Rechnungen, Verträge, Arbeitsproben, Veröffentlichungen oder Ausstellungsnachweise. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Rückfragen oder direkt zur Ablehnung.

Bereits bestehende anderweitige Absicherung.

Wer bereits als Beamter:in, in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis oder über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert ist, erfüllt häufig nicht die Voraussetzungen für eine zusätzliche Pflichtversicherung über die KSK.

Kann man gegen eine KSK-Ablehnung Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids. Zusätzliche Nachweise und eine klare Darstellung der künstlerischen Tätigkeit erhöhen die Erfolgsaussichten.

Kontaktiere uns für eine erste Einschätzung.

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